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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für Hard- und Software
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma H&P
EuroSoft
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
gelten für alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen
Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der
Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen
seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den
Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der
Firma anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen
und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen gesetzlichen
Basiszinssatz, festgelegt von der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur
solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind
unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin
ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer
nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder
treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des
Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht
zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen
Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B.
durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei
ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze
mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine
Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf
sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist
setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht
innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung
aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird
sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die
Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die
Wahl des Versandwege und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der
Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und
erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt
für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens
dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder
dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche
Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma
verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der
Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma
stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-,
Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung
eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der
Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur
Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen
nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma
unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände
veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde
der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine
Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung
dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und
Sachschäden handelt, haftet die Firma insgesamt nur bis zur Höhe von
2.500,00 EUR. Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen oder mittelbare und / oder Folgeschäden. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
beruhen. Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es
sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder
vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem
Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge
getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
6. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag
zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind,
die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche
Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der
Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel
hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die
Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder
Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der
Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass
der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden
Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die
Änderung nicht erschwert wird.
Die Firma kann im Rahmen ihrer
Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente,
Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür
erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme
(einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger,
Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der
Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma nicht, erhebliche
Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen
Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine
angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die
Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf
ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht
rechtzeitig beseitigt worden ist.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder
Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts
beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich,
insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich
die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
7. Software
Die Firma garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten
ab dem Tag der Lieferung, dass von der Firma gelieferte Software im
Wesentlichen frei von Material- und Herstellungs-fehlern ist und im
Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die
Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Im Fall einer
berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt
drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen
Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder
Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der
Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als
erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere
Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere
Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die
Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt
verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie
für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der
Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma behält
sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu
lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die
übrige Software nicht beeinträchtigen.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder
Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts
beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich,
insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich
die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
8. Nachbesserungsklausel
Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich
nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung)
oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch
zur Nachbesserung zweimal fehl, sind wir berechtigt eine Ersatzlieferung
durchzuführen. Schlägt auch diese fehl oder erfolgt diese nach
angemessener Nachfristsetzung unseres Kunden nicht, so ist dieser berechtigt,
die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Reduzierung des
Kaufpreises zu verlangen.
9. Datensicherungsklausel
Der Käufer ist verpflichtet, vor dem erstmaligen
Einsatz des bei uns erworbenen Produktes eine komplette Sicherung seines
aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes Speichermedium durchzuführen.
Für Schäden, insbesondere Mehrkosten, die aus der Nichtbeachtung
dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
10. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser
nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem
gewollten Zweck am nächsten kommt. Der Kunde kann seine Rechte aus einer
Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der
Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem
Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hagen.
Es gilt europäisches Recht.
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